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Steuergesetzrevision 2024

Keine tarifarischen Massnahmen
Auf Entlastungen bei den Steuertarifen will der Regierungsrat im Rahmen dieser Revision angesichts der schwierig zu prognostizierenden finanzpolitischen Aussichten bewusst verzichten. Mit der Steuergesetzrevision 2021 wurde die STAF-Vorlage des Bundes umgesetzt, wobei die möglichen Massnahmen zu Gunsten der juristischen Personen im maximal möglichen Umfang ausgestaltet wurden. Zudem wurde die Steuergesetzrevision 2021 in ein steuerpolitisches Gesamtpaket eingebettet, das in den Jahren 2021 und 2022 gewisse Entlastungen bei den natürlichen und juristischen Personen über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen vorsieht. Sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten erlauben, sind weitere Entlastungen über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen anzustreben. Der Regierungsrat wird entsprechende Anträge jährlich hinsichtlich der Budgetberatungen des Grossen Rates prüfen.

Steuerdialog mit den Gemeinden
Der mit den Gemeinden in den letzten Jahren geführte Steuerdialog wird weitergeführt, indem eine Auswahl von Gemeinden zu Beginn der Vernehmlassung wiederum zu einem offenen Dialog mit Vertretungen der Finanzdirektion und der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion eingeladen wird.

Irritiert müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass bei der vorliegenden Revision und die damit verbundene künftige Steuerpolitik ab 2024 grundsätzlich keine Vorschläge hinsichtlich Verbesserung des Steuerstandortes von Seiten Regierungsrat gemacht wurden. Wir möchten daran erinnern, dass die Exekutive des Kantons Bern sich im Vortrag aber dazu explizit äussert und sich Ziele bis 2030 gesetzt hat, um die zwingend nötige Attraktivität für natürliche und juristische Personen zu verbessern. Mit der vorliegenden Revision sollte der bürgerliche Regierungsrat nun die Chance nutzen. Tarifanpassungen, auch nur im kleinen Rahmen, wären ein wichtiges Zeichen, um im interkantonalen Vergleich ein paar Plätze gut zu machen. Damit können Wegzugsgelüste und der damit verbundene Verlust von Steuersubstrat verhindert werden.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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