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Änderung des Strassengesetzes (SG)

Mit der Änderung des Strassengesetzes sollen Mountainbike-Routen grundsätzlich gleich geregelt werden wie die übrigen Velowege. Wichtige Mountainbike-Routen werden künftig in den kantonalen Sachplan des Velowegnetzes aufgenommen. Diese zu bauen und zu unterhalten ist Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton übernimmt 40 Prozent der Investitionskosten und signalisiert die wichtigen Mountainbike-Routen.

Zudem werden die Änderung der Einreihung öffentlicher Strassen vereinfacht, die Kostentragung bei Kreuzungsbauwerken geregelt und eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung kantonaler Gebühren für gesteigerten Gemeingebrauch oder Sondernutzung geschaffen.

Stellungnahme Berner KMU an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

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