angle-left Änderung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG)

Änderung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG)

Bedürftige Asylsuchende mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid sollen künftig auch bei privater Unterbringung einen Bargeldbetrag erhalten. Damit setzt der Regierungsrat eine Forderung des Grossen Rates um. Der Vollzug der rechtskräftig angeordneten Wegweisung aus der Schweiz werde durch die private Unterbringung nicht beschränkt, so der Regierungsrat.

Das Einführungsgesetz vom 9. Dezember 2019 zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG) trat zusammen mit dem Gesetz vom 3. Dezember 2019 über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich am 1. Juli 2020 in Kraft. Die beiden Erlasse setzen die vom Grossen Rat zustimmend zur Kenntnis genommene «Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern (NA-BE)» gesetzgeberisch um. Die Gesamtstrategie und die darauf basierende Gesetzgebung sehen zum einen eine rasche Integration von Personen mit Bleiberecht und zum anderen einen konsequenten und raschen Wegweisungsvollzug von Personen ohne Bleiberecht vor. Die rasche, selbstständige Ausreise von Personen ohne Bleiberecht wird durch die Rückkehrberatung gefördert und mit einer Unterbringung in separaten Rückkehrzentren unterstützt.

Bedürftigen ausreisepflichtigen Personen wird in kantonalen Rückkehrzentren Nothilfe gewährt. Sie erhalten dort Unterkunft, Nahrung, Hygieneartikel und Kleidung. Anstelle dieser Sachabgabe kann ein Bargeldbetrag ausgerichtet werden. Er beträgt für Einzelpersonen derzeit acht Franken pro Tag. Zudem werden die ausreisepflichtigen Personen vom Kanton krankenversichert.

Am 31. August 2020 hat der Grosse Rat die Motion 073-2020 Schilt (Utzigen, SVP) «Nothilfe auch für privat untergebrachte abgewiesene Asylsuchende ausrichten und Kosten sparen» angenommen. Die Motion beauftragt den Regierungsrat, auch den bei Privaten untergebrachten rechtskräftig weggewiesenen Personen des Asylbereichs einen Nothilfe-Betrag von acht Franken pro Tag auszurichten. Sie galten nach bisheriger Praxis nicht als bedürftig und hatten entsprechend kein Anrecht auf Unterstützung durch den Kanton. Der Regierungsrat setzt die Motion mit der Revision des EG AIG und AsylG um.

Der Leitende Ausschuss hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 festgestellt, dass die Anliegen, die mit dieser Gesetzesänderung behandelt werden, von sehr geringer gewerbepolitischer Relevanz sind. Der Gewerbeverband Berner KMU verzichtet deshalb auf eine inhaltliche Stellungnahme.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern

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